Welche Vollmacht brauchen Großeltern für den Urlaub mit den Enkeln?
Vorgeschrieben ist sie in Deutschland nicht, empfohlen wird sie immer: eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern mit Ausweiskopien, Reisezeitraum und Erreichbarkeit. Griechenland, Nordmazedonien sowie Bosnien und Herzegowina verlangen laut ADAC eine amtlich beglaubigte Fassung. Eine Vollmacht für Arztbesuche gehört gleich mit hinein.

Die Eltern arbeiten, die Großeltern fahren mit den Enkeln eine Woche ans Meer. Das ist in vielen Familien die schönste Ferienwoche des Jahres. An der Grenze, beim Arzt oder in der Notaufnahme stellt sich dann eine nüchterne Frage: Wer darf hier für das Kind entscheiden? Die Antwort steht auf einem Blatt Papier, und das sollte vor der Abfahrt unterschrieben sein.
Wann Großeltern eine Vollmacht brauchen
Das Auswärtige Amt empfiehlt eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn Kinder ohne ihre Eltern oder nur mit einem Elternteil ins Ausland reisen. Grenzbeamte sollen damit ausschließen können, dass ein Kind gegen den Willen der Eltern außer Landes gebracht wird. Ein amtliches Formular gibt es in Deutschland nicht.
Kontrolliert werden kann auch im Schengenraum, und mehrere Länder der Europäischen Union stehen auf der Liste unten. Wer in Deutschland bleibt, braucht sie an keiner Grenze, beim Kinderarzt oder in der Notaufnahme aber schon. Deshalb lohnt die Vollmacht auch für die Woche an der Ostsee.
Was in die Vollmacht gehört
- Das Kind: Name, Geburtsdatum, Geburtsort und die Nummer seines Ausweises.
- Die Eltern: Namen, Anschrift, Ausweisnummern, Telefon und E Mail. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide.
- Die Großeltern: Namen, Geburtsdaten und Ausweisnummern aller Begleitpersonen.
- Die Reise: Ziel, Route mit Transitländern und Zeitraum.
- Die Befugnisse: Betreuung, Arztbesuche und die Einwilligung in notwendige Behandlungen.
- Die Dauer: bis wann die Vollmacht gilt und dass die Eltern sie jederzeit widerrufen können.
Dazu kommen Kopien der Ausweise beider Eltern und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Sie zeigt, dass die Unterschreibenden wirklich die Eltern sind. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, unterschreibt nur er und legt einen Nachweis darüber bei.
Länder, die mehr verlangen
Laut ADAC (Stand August 2025) sollten Kinder ohne ihre Eltern bei der Reise nach Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien eine Einverständniserklärung dabeihaben. Bosnien und Herzegowina, Griechenland und Nordmazedonien verlangen eine amtliche Beglaubigung, für Serbien wird sie empfohlen.
Beglaubigen können ein Notar oder eine Behörde, etwa die Gemeinde. Bestätigt wird nur die Unterschrift, nicht der Inhalt, und einen Anspruch darauf gibt es bei der Gemeinde nicht. Fragen Sie deshalb früh nach. Eine Übersetzung in die Landessprache hilft an jeder Grenze. Der ADAC bietet seine Vorlage in elf Sprachen an.
Verbindlich sind die Reise und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und die Auskunft der Botschaft des Ziellandes. Gerade außerhalb Europas gelten oft eigene Regeln.
Der Ausweis des Kindes
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die alten galten höchstens ein Jahr und sind inzwischen abgelaufen. Kinder reisen heute mit Personalausweis oder Reisepass, beide gelten bei Kindern sechs Jahre. Innerhalb der Europäischen Union reicht der Personalausweis.
Für Großbritannien braucht jedes Kind einen Reisepass und eine eigene elektronische Einreisegenehmigung, die ETA, auch ein Baby. Wer mit den Enkeln eine Rundreise mit dem Auto plant, prüft die Regeln aller Transitländer: Roadtrip über die Alpen mit Familie: Etappen und Hotels.
Arztbesuche und Notfälle
In eine Behandlung willigen die Sorgeberechtigten ein. Mit einer Vollmacht, die Arztbesuche und Behandlungen ausdrücklich nennt, können das auch die Großeltern. Kann in einem echten Notfall niemand rechtzeitig zustimmen, dürfen Ärzte in Deutschland trotzdem handeln (§ 630d BGB). Für alles dazwischen, vom Besuch beim Kinderarzt bis zur Naht in der Ambulanz, hilft das Blatt Papier.
Ins Handgepäck gehören die Gesundheitskarte des Kindes, eine Kopie des Impfpasses, ein Medikationsplan und eine Liste mit Allergien. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte gilt auch für familienversicherte Kinder, in der Europäischen Union, in der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und Großbritannien. Einen Rücktransport zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht, dafür braucht es eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Ob Enkel im Familientarif der Großeltern mitversichert sind, regelt jeder Versicherer anders. Fragen Sie nach.
Welche Fragen Sie vorher an das Hotel stellen und was in die Reiseapotheke gehört: Arzt im Hotel und Reiseapotheke für drei Generationen.
Ein Muster zum Abschreiben
Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung. Verlangt ein Land ein eigenes Formular, gilt dieses.
Wir, [Vorname Name der Mutter], geboren am [Datum], Ausweisnummer [Nummer], und [Vorname Name des Vaters], geboren am [Datum], Ausweisnummer [Nummer], wohnhaft in [Anschrift], sind gemeinsam sorgeberechtigt für unser Kind [Vorname Name], geboren am [Datum] in [Ort], Ausweisnummer [Nummer].
Wir sind einverstanden, dass unser Kind vom [Datum] bis zum [Datum] mit seinen Großeltern [Vorname Name], geboren am [Datum], Ausweisnummer [Nummer], und [Vorname Name], geboren am [Datum], Ausweisnummer [Nummer], nach [Reiseziel] reist, über [Transitländer].
Wir bevollmächtigen die Großeltern, uns in dieser Zeit bei der Betreuung unseres Kindes zu vertreten, insbesondere bei Arztbesuchen und bei der Einwilligung in ärztlich notwendige Behandlungen. Die Vollmacht gilt bis zum [Datum] und kann jederzeit widerrufen werden.
Erreichbar sind wir unter [Telefon] und [E Mail].
[Ort, Datum] · [Unterschrift der Mutter] · [Unterschrift des Vaters]
Anlagen: Kopien der Ausweise beider Eltern, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Checkliste vor der Abfahrt
- Vier Wochen vorher: Ausweis des Kindes prüfen, bei Bedarf beantragen, Beglaubigung klären.
- Eine Woche vorher: Vollmacht unterschreiben lassen, Kopien machen, Übersetzung beilegen.
- Im Handgepäck: Original der Vollmacht, Ausweis, Gesundheitskarte, Impfpass Kopie, Medikationsplan.
- Auf dem Handy: Fotos aller Unterlagen und die Telefonnummern beider Eltern.
Wie drei Generationen gemeinsam gut verreisen, steht im Leitfaden Urlaub mit Großeltern: Der Leitfaden für drei Generationen.
Häufige Fragen
Brauchen Großeltern eine Vollmacht für Reisen mit den Enkeln?
Vorgeschrieben ist sie in Deutschland nicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt aber eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn Kinder ohne ihre Eltern ins Ausland reisen.
Muss die Reisevollmacht beglaubigt werden?
Das hängt vom Zielland ab. Laut ADAC verlangen Bosnien und Herzegowina, Griechenland und Nordmazedonien eine amtliche Beglaubigung, für Serbien wird sie empfohlen.
Gibt es den Kinderreisepass noch?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Kinder reisen mit Personalausweis oder Reisepass.
Dürfen Großeltern im Ausland in eine Behandlung einwilligen?
Ja, wenn die Eltern sie schriftlich dazu bevollmächtigt haben und die Vollmacht Arztbesuche und Behandlungen ausdrücklich nennt. In einem echten Notfall handeln Ärzte auch ohne Einwilligung.
Quellen: Auswärtiges Amt, Einverständniserklärung für Minderjährige, ADAC, Reisevollmacht für Kinder, DAK Gesundheit, Familienversicherung und Ausland, GOV.UK, Electronic Travel Authorisation, § 630d BGB. Alle Angaben ohne Gewähr. Unsere Texte entstehen mit KI Unterstützung in fünf redaktionellen Stimmen und werden von Herausgeber Lars Laschinski verantwortet. So arbeiten wir


