Was brauchen Großeltern für den Urlaub mit dem Enkelkind im Ausland?
Eine Vollmacht beider Eltern, einen gültigen Ausweis des Kindes, eine Auslandsreisekrankenversicherung, die den Rücktransport zahlt, sobald er medizinisch sinnvoll ist, und einen Plan für den Notfall. In der Europäischen Union hilft die Notrufnummer 112. Beglaubigt werden muss die Vollmacht nur in einigen Ländern.

Eine Woche mit Oma und Opa am Meer, die Eltern bleiben zu Hause: Für viele Enkel ist das die schönste Reise des Jahres. Damit sie es bleibt, gehören ein paar Dinge vor der Abfahrt geklärt. Diese Checkliste fasst sie zusammen und verweist auf die Texte, in denen wir einzelne Punkte ausführlich behandeln.
Papiere
- Vollmacht: eine Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Eltern, mit der Befugnis für Arztbesuche und Behandlungen. Muster und Länderliste: Reisevollmacht für Großeltern: Muster und was hineingehört.
- Beglaubigung: Laut ADAC verlangen unter anderem Griechenland, Nordmazedonien sowie Bosnien und Herzegowina eine amtlich beglaubigte Fassung. Eine Pflicht für alle Länder gibt es nicht.
- Ausweis des Kindes: Personalausweis oder Reisepass. Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
- Kopien: Ausweise der Eltern und Geburtsurkunde des Kindes, dazu Fotos aller Unterlagen auf dem Handy.
Gesundheit
Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte gilt in der Europäischen Union. Viele Ärzte und Kliniken im Ausland rechnen aber privat ab, und die Kasse erstattet dann oft nur einen Teil. Einen Rücktransport nach Hause zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Diese Lücke schließt eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Laut Verbraucherzentrale Berlin sollte sie den Rücktransport zahlen, sobald er medizinisch sinnvoll ist, nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist. Ob Enkel im Tarif der Großeltern mitversichert sind, regelt jeder Versicherer anders.
Ins Handgepäck gehören die Gesundheitskarte des Kindes, eine Kopie des Impfpasses, ein Medikationsplan und eine Liste der Allergien. Was in die Reiseapotheke gehört: Arzt im Hotel und Reiseapotheke für drei Generationen.
Der Notfall
In allen Ländern der Europäischen Union erreichen Sie Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei unter der Nummer 112, kostenlos vom Handy und vom Festnetz.
Notieren Sie vor der Abreise die Adresse der nächsten Klinik mit Notaufnahme und fragen Sie im Hotel, ob es einen Arzt vermittelt. Für Reisen außerhalb Europas gelten die Reise und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Flug und Anreise
- Direktflug: ohne Umsteigen kein verpasster Anschluss und weniger Wege mit Kind und Gepäck.
- Sitzplätze: nebeneinander reservieren, damit das Kind neben einem Großelternteil sitzt.
- Puffer: am Flughafen mehr Zeit einplanen als sonst. Viele Flughäfen haben Lounges, die man auch ohne Vielfliegerstatus buchen kann.
- Buggy: einer, der ins Handgepäck passt: Reisebuggy fürs Handgepäck.
Zum Abhaken
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick, zum Ausdrucken oder als Foto auf dem Handy.
Vollmacht beider Eltern unterschrieben, bei Bedarf beglaubigt und übersetzt
Ausweis des Kindes gültig bis nach der Rückreise
Kopien der Ausweise beider Eltern und der Geburtsurkunde
Gesundheitskarte, Kopie des Impfpasses, Medikationsplan, Liste der Allergien
Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll ist
Telefonnummern beider Eltern und Adresse der nächsten Klinik
Sitzplätze nebeneinander reserviert
Häufige Fragen
Brauchen Großeltern eine notariell beglaubigte Vollmacht für das Ausland?
Nicht überall. In Deutschland ist keine Form vorgeschrieben. Laut ADAC verlangen einige Länder wie Griechenland eine amtlich beglaubigte Fassung. Verbindlich ist die Auskunft der Botschaft des Ziellandes.
Zahlt die Krankenkasse den Rücktransport aus dem Ausland?
Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt keinen Rücktransport. Dafür braucht es eine private Auslandsreisekrankenversicherung.
Welche Notrufnummer gilt in Europa?
In allen Ländern der Europäischen Union die 112, kostenlos vom Handy und vom Festnetz.
Quellen: ADAC, Reisevollmacht für Kinder, Apotheken Umschau mit der Verbraucherzentrale Berlin, Auslandsreisekrankenversicherung, DAK Gesundheit, Familienversicherung und Ausland, Europäische Kommission, Notrufnummer 112, Auswärtiges Amt, Einverständniserklärung für Minderjährige. Alle Angaben ohne Gewähr. Unsere Texte entstehen mit KI Unterstützung in fünf redaktionellen Stimmen und werden von Herausgeber Lars Laschinski verantwortet. So arbeiten wir


