Wie sorgen Mütter in Teilzeit für das Alter vor?
Mit einem Depot auf ihren eigenen Namen, jeden Monat aus dem Familieneinkommen bespart. Es gleicht einen Teil der Lücke aus, die Teilzeit in die Rente reißt. Zahlungen des Partners sind eine Schenkung, steuerfrei bis 500.000 Euro in zehn Jahren. Bei einer Scheidung können sie aber auf den Zugewinnausgleich angerechnet werden.

In vielen Familien wird das Depot für die Kinder mit großer Sorgfalt bespart. Zur selben Zeit arbeitet die Mutter in Teilzeit, organisiert Schule, Arzttermine und Alltag, und ihre eigene Rente wächst langsamer. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Alterseinkünfte von Frauen 2025 um 24,2 Prozent unter denen der Männer. Rechnet man die Hinterbliebenenrenten heraus, sind es 36 Prozent.
Warum der Zugewinnausgleich im Alltag nicht hilft
In der Zugewinngemeinschaft wird erst ausgeglichen, wenn die Ehe endet, durch Scheidung oder Tod. Solange sie besteht, gehört jedem, was auf seinen Namen läuft. Ein Depot auf den Namen des Mannes ist sein Depot. Eigene Vorsorge braucht deshalb ein eigenes Konto.
Ein Depot für die Arbeit ohne Gehalt
Die Idee ist schlicht: Ein Dauerauftrag vom Konto des Hauptverdieners auf ein Depot, das allein auf den Namen der Mutter läuft. Jeden Monat derselbe Betrag, nicht verhandelbar und kein Haushaltsgeld. Man kann das ein Geschenk nennen. Ehrlicher ist es, darin einen Ausgleich für Arbeit zu sehen, die niemand bezahlt.
Wie viel, hängt vom Einkommen ab. Wichtiger als die Höhe ist die Regelmäßigkeit. Für lange Zeiträume kommt zum Beispiel ein breit streuender Aktien ETF in Frage, thesaurierend, also ohne Ausschüttungen. Welche Anlage passt, hängt von Alter, Zeitraum und Risikobereitschaft ab.
Steuerlich eine Schenkung unter Ehegatten
Rechtlich ist das Geld eine Schenkung. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro in zehn Jahren (§ 16 ErbStG). 1.000 Euro im Monat ergeben 120.000 Euro in zehn Jahren und liegen damit weit darunter. Die Erträge im Depot versteuert die Mutter wie bei jedem anderen Depot.
Die Falle in § 1380 BGB
Was viele nicht wissen: Kommt es zur Scheidung, wird eine Zuwendung des Partners im Zweifel auf den Zugewinnausgleich angerechnet, wenn sie über übliche Gelegenheitsgeschenke hinausgeht (§ 1380 BGB). Das Depot kann den späteren Ausgleichsanspruch der Mutter also mindern. Wer das nicht will, hält schriftlich fest, dass nicht angerechnet werden soll, und klärt die Form mit einem Notar oder einer Anwältin für Familienrecht. Sauber ist eine Regelung im Ehevertrag.
Was die gesetzliche Rente beiträgt
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, rechnet die gesetzliche Rentenversicherung drei Jahre Kindererziehungszeit an (§ 56 SGB VI). Das kommt nicht von selbst: Kindererziehungszeiten müssen beantragt werden. Ob sie im Versicherungsverlauf stehen, zeigt die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Ein Depot für die Kinder ist eine gute Sache. Es ersetzt nicht die Vorsorge der Mutter.
Häufige Fragen
Ist Geld vom Ehepartner für ein eigenes Depot steuerpflichtig?
Es ist eine Schenkung. Bis 500.000 Euro in zehn Jahren fällt keine Schenkungsteuer an (§ 16 ErbStG).
Was passiert mit dem Depot bei einer Scheidung?
Es gehört der Frau. Zuwendungen des Partners werden aber im Zweifel auf den Zugewinnausgleich angerechnet (§ 1380 BGB), wenn nichts anderes bestimmt ist.
Wie groß ist die Rentenlücke von Frauen?
Laut Statistischem Bundesamt lagen die Alterseinkünfte von Frauen 2025 um 24,2 Prozent unter denen der Männer, ohne Hinterbliebenenrenten um 36 Prozent.
Werden Kindererziehungszeiten automatisch angerechnet?
Nein. Sie müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Für Kinder ab Geburtsjahr 1992 sind es drei Jahre (§ 56 SGB VI).
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