Kinderdepot auf den Namen des Kindes: Was gilt bei den Steuern?
Ohne andere Einkünfte bleiben 2026 Kapitalerträge bis 13.384 Euro im Jahr steuerfrei, mit NV Bescheinigung ohne Abzug. Zwei Grenzen liegen niedriger: Die Familienversicherung endet, wenn die Erträge über dem Sparerpauschbetrag mehr als 565 Euro im Monat ausmachen. Beim BAföG zählt das Depot als Vermögen.

Ein Depot auf den Namen des Kindes ist steuerlich oft die günstigste Lösung. Erträge, auf die bei den Eltern Abgeltungsteuer fällig würde, bleiben beim Kind meist steuerfrei. Dafür gehört das Geld dem Kind, und es zählt bei Krankenversicherung und Studienförderung mit. Wer die Grenzen kennt, kann planen.
Die Freibeträge des Kindes 2026
Steuerlich ist jedes Kind eine eigene Person. Hat es keine anderen Einkünfte, bleiben 2026 Kapitalerträge bis 13.384 Euro im Jahr steuerfrei:
- Grundfreibetrag: 12.348 Euro.
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro.
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro.
Zum Vergleich: das Depot der Eltern
Bei den Eltern bleiben Kapitalerträge nur bis 1.000 Euro je Person steuerfrei. Darüber behält die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag ein, zusammen 26,375 Prozent, bei Kirchenmitgliedern zusätzlich Kirchensteuer. Dafür bleibt das Geld bei den Eltern, und sie entscheiden später, wann und wie viel sie schenken.
NV Bescheinigung statt Freistellungsauftrag
Ohne weitere Unterlagen stellt die Bank nur den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro frei, und das auch nur mit Freistellungsauftrag. Darüber zieht sie Abgeltungsteuer ab. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung zahlt sie die Erträge ohne Abzug aus. Die Eltern beantragen sie beim Finanzamt mit dem Formular NV 1 A. Sie gilt höchstens drei Jahre.
Wurde trotzdem Steuer einbehalten, lässt sie sich mit einer Steuererklärung für das Kind zurückholen.
Thesaurierende ETFs: der große Ertrag kommt beim Verkauf
Bei einem thesaurierenden Aktien ETF fällt bis zum Verkauf jedes Jahr nur die Vorabpauschale als steuerlicher Ertrag an. Sie ist meist klein, und bei Aktienfonds bleiben zusätzlich 30 Prozent der Erträge steuerfrei (§ 20 InvStG). Der große Ertrag entsteht erst beim Verkauf. Den Zeitpunkt können Sie wählen, und darauf kommt es bei den nächsten beiden Grenzen an.
Die Grenze der Familienversicherung
Die meisten Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei über die Eltern versichert. Das gilt nur, solange ihr eigenes Gesamteinkommen 2026 nicht mehr als 565 Euro im Monat beträgt (§ 10 SGB V). Kapitalerträge zählen mit, soweit sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Die Krankenkassen rechnen sie auf den Monat um.
Daraus ergibt sich eine Faustformel: Bleiben die Kapitalerträge eines Jahres unter 7.780 Euro, also 1.000 Euro plus zwölf mal 565 Euro, bleibt die Familienversicherung erhalten. Die Grenze für die Krankenkasse liegt damit deutlich unter der für die Steuer. Wer ein größeres Depot verkauft, verteilt die Verkäufe besser auf mehrere Kalenderjahre. Die Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt.
BAföG: Das Depot zählt als Vermögen
Beim BAföG zählt das Depot als Vermögen des Kindes. Studierende unter 30 Jahren dürfen 15.000 Euro Vermögen haben, ohne dass die Förderung sinkt (§ 29 BAföG). Was darüber liegt, wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und vom Bedarf abgezogen. Maßgeblich ist der Wert am Tag des Antrags.
Ein Kinderdepot ist deshalb kein Fehler. Wer mit BAföG rechnet, sollte die Zahlen aber vor dem Antrag kennen.
Wem das Geld gehört
Was auf das Depot des Kindes fließt, ist eine Schenkung an das Kind. Die Eltern verwalten das Geld bis zum 18. Geburtstag und dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden. Danach verfügt das Kind allein. Wer das nicht will, spart in einem eigenen Depot und schenkt später. Welche Freibeträge dann gelten: Schenkung an Enkel: 200.000 € Freibetrag je Großelternteil.
Häufige Fragen
Wie viel Kapitalertrag ist für ein Kind steuerfrei?
Ohne andere Einkünfte 2026 bis 13.384 Euro im Jahr: Grundfreibetrag 12.348 Euro, Sparerpauschbetrag 1.000 Euro und 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag.
Was ist eine NV Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts. Mit ihr zahlt die Bank Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer aus. Die Eltern beantragen sie mit dem Formular NV 1 A, sie gilt höchstens drei Jahre.
Gefährdet ein Kinderdepot die Familienversicherung?
Nur wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag 2026 mehr als 565 Euro im Monat ausmachen. Das entspricht rund 7.780 Euro Kapitalerträgen im Jahr.
Zählt das Kinderdepot beim BAföG?
Ja, als Vermögen des Kindes. Unter 30 Jahren bleiben 15.000 Euro frei. Maßgeblich ist der Wert am Tag des Antrags.
Rechtlicher Hinweis und Risiken
Keine Anlage, Steuer oder Rechtsberatung. Die Texte, Rechner und Beispielrechnungen der Rubrik Finanzen dienen der allgemeinen Information. Sie sind keine Anlageberatung, keine Kaufempfehlung für einzelne Wertpapiere, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung und berücksichtigen nicht Ihre persönliche Lage.
Meinung und Grundlage. Die Texte geben die journalistische Einordnung von Herausgeber Lars Laschinski und der Redaktion wieder. Grundlage sind Gesetze, amtliche Daten und öffentliche Quellen, die im jeweiligen Text genannt sind. Texte unserer Redaktionsstimmen entstehen mit KI Unterstützung und werden vom Herausgeber verantwortet.
Risiken. Jede Geldanlage in Aktien, ETFs, Edelmetalle, Immobilien oder andere Finanzinstrumente ist mit Risiken verbunden. Kurse schwanken, ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals lässt sich nicht ausschließen. Vergangene Renditen und unsere Beispielrechnungen sind keine Prognose und kein verlässlicher Hinweis auf künftige Entwicklungen.
Vor Entscheidungen beraten lassen. Prüfen Sie die Angaben selbst und sprechen Sie vor größeren Entscheidungen, vor allem bei Schenkung und Nachfolge, mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt, einem Notar oder einer unabhängigen Honorarberatung. Gesetze und Konditionen ändern sich, maßgeblich ist der im Text genannte Stand. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.
Partnerlinks und Interessenkonflikte. Texte und Übersichten der Rubrik können Partnerlinks enthalten. Sie sind mit * und dem Hinweis Anzeige gekennzeichnet. Schließen Sie darüber einen Vertrag ab, etwa eine Depoteröffnung, erhält der Verlag unter Umständen eine Provision. Ob ein Anbieter eine Provision zahlt, entscheidet nicht über Auswahl, Reihenfolge oder Bewertung. Halten Herausgeber oder Redaktion Anteile an einem Wertpapier, das in einem Text konkret genannt wird, steht das im Text.
Dieser Text ist eine redaktionelle Einordnung und keine Steuer, Rechts oder Anlageberatung. Für Ihre Situation sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung, einem Notar oder einer unabhängigen Finanzberatung. Die genannten Anbieter haben für diesen Text nichts bezahlt, Partnerlinks enthält er nicht. Quellen: capitalo.de, Kinderdepot, Familienversicherung und BAföG, capitalo.de, Kinderdepot und NV Bescheinigung, § 10 SGB V, § 29 BAföG, § 20 InvStG, § 44a EStG. Alle Angaben ohne Gewähr. Unsere Texte entstehen mit KI Unterstützung in fünf redaktionellen Stimmen und werden von Herausgeber Lars Laschinski verantwortet. So arbeiten wir


