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Finanzen · Schenken und Vererben · Der Enkelfreibetrag

Wie viel dürfen Großeltern ihren Enkeln steuerfrei schenken?

200.000 Euro je Großelternteil und Enkel, alle zehn Jahre neu (§ 16 ErbStG). Großmutter und Großvater zusammen kommen auf 400.000 Euro. Ist der Elternteil des Enkels gestorben, sind es 400.000 Euro je Großelternteil. Übliche Gelegenheitsgeschenke und Zahlungen für die Ausbildung bleiben zusätzlich steuerfrei.

Grafik von GRAND KIN in Dunkelgrün: 200.000 Euro je Großelternteil und Enkel, steuerfrei alle zehn Jahre
Grafik: GRAND KIN
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Viele Großeltern wollen ihren Enkeln schon zu Lebzeiten etwas mitgeben: zur Geburt, zur Einschulung, zum Studium. Steuerlich gibt es dafür viel Spielraum. Drei Punkte werden trotzdem oft übersehen: die Meldung beim Finanzamt, die mögliche Rückforderung, wenn das eigene Geld im Alter knapp wird, und die Frage, wer das Geld bis zum 18. Geburtstag verwaltet.

Die Freibeträge für Enkel

  • Enkel: 200.000 Euro von jedem Großelternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Schenken alle vier Großeltern, sind es zusammen 800.000 Euro.
  • Enkel, deren Elternteil gestorben ist: Ist das Kind der Großeltern verstorben, bekommen dessen Kinder 400.000 Euro von jedem Großelternteil, so viel wie ein eigenes Kind (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Zehn Jahre: Schenkungen derselben Person an denselben Enkel werden zehn Jahre lang zusammengerechnet. Danach steht der Freibetrag neu zur Verfügung (§ 14 ErbStG).

Was zusätzlich steuerfrei bleibt

Neben dem Freibetrag kennt das Gesetz zwei Ausnahmen, die für Großeltern wichtig sind (§ 13 Abs. 1 ErbStG):

  • Übliche Gelegenheitsgeschenke: zum Geburtstag, zu Weihnachten oder zur Konfirmation. Was üblich ist, hängt vom Anlass und vom Vermögen der Großeltern ab. Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht.
  • Unterhalt und Ausbildung: Zuwendungen für den angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung des Enkels sind steuerfrei. Wer etwa Studiengebühren direkt bezahlt, belastet damit in der Regel nicht den Freibetrag.

Über dem Freibetrag: 7 Prozent bis 75.000 Euro

Enkel gehören zur Steuerklasse I. Liegt der steuerpflichtige Betrag nach Abzug des Freibetrags bei höchstens 75.000 Euro, beträgt die Steuer 7 Prozent, bis 300.000 Euro 11 Prozent und bis 600.000 Euro 15 Prozent (§ 19 ErbStG). Ein Beispiel: Schenkt eine Großmutter ihrem Enkel auf einmal 220.000 Euro, sind 20.000 Euro steuerpflichtig. Die Steuer beträgt 1.400 Euro.

Melden, auch wenn keine Steuer anfällt

Schenkungen sind dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch unterhalb der Freibeträge (§ 30 ErbStG). Bei üblichen Gelegenheitsgeschenken halten die meisten Fachleute eine Anzeige für entbehrlich. Bei notariell beurkundeten Schenkungen meldet der Notar. Die Anzeige hat auch einen Vorteil: Sie hält fest, wann die zehn Jahre begonnen haben.

Wenn das eigene Geld im Alter knapp wird

Ein Punkt, an den kaum jemand denkt: Kann ein Großelternteil nach der Schenkung den eigenen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, etwa wegen der Kosten für ein Pflegeheim, kann er das Geschenk zurückfordern (§ 528 BGB). Zahlt das Sozialamt einen Teil der Heimkosten, kann es diesen Anspruch auf sich überleiten und vom Enkel zurückverlangen. Sind seit der Schenkung zehn Jahre vergangen, ist das ausgeschlossen (§ 529 BGB).

Deshalb gilt: Verschenken Sie nur, was Sie im Alter sicher nicht brauchen. Rechnen Sie vorher durch, ob das eigene Geld auch für einen späteren Pflegefall reicht.

Fair gegenüber den eigenen Kindern

Haben die Großeltern mehrere Kinder, kann eine große Schenkung an ein einzelnes Enkelkind nach dem Erbfall Streit auslösen. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod können Ansprüche auf Ergänzung des Pflichtteils begründen. Jedes Jahr seit der Schenkung zählt dabei ein Zehntel weniger (§ 2325 BGB). Wer mehrere Enkel hat, spricht über solche Pläne besser vorher in der Familie.

Wohin mit dem Geld

Für Enkel unter 18 Jahren gibt es zwei Wege. Großeltern zahlen direkt in ein Depot oder Sparkonto auf den Namen des Enkels: Kinderdepot und Steuern: Freibetrag, NV Bescheinigung. Dann gehört das Geld dem Kind, die Eltern verwalten es bis zum 18. Geburtstag. Oder die Großeltern sparen in einem eigenen Depot und schenken später. Dann behalten sie die Kontrolle, nutzen aber nicht die Steuerfreibeträge des Kindes.

Wie Eltern ihre eigenen Freibeträge im Abstand von zehn Jahren mehrfach nutzen: Schenkungssteuer Freibetrag Kind: 400.000 € alle 10 Jahre.

Häufige Fragen

Wie viel dürfen Großeltern einem Enkel steuerfrei schenken?

200.000 Euro je Großelternteil innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Ist der Elternteil des Enkels gestorben, sind es 400.000 Euro.

Muss eine Schenkung an Enkel gemeldet werden?

Ja, innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, auch wenn keine Steuer anfällt (§ 30 ErbStG). Für übliche Gelegenheitsgeschenke gilt eine Anzeige als entbehrlich.

Kann das Sozialamt eine Schenkung an Enkel zurückfordern?

Ja, wenn der schenkende Großelternteil innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung bedürftig wird und Sozialhilfe bekommt, etwa für ein Pflegeheim (§§ 528 und 529 BGB).

Sind Geldgeschenke zum Geburtstag steuerpflichtig?

Übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei (§ 13 ErbStG). Was üblich ist, hängt vom Anlass und vom Vermögen ab, eine feste Grenze gibt es nicht.

Dieser Text ist eine redaktionelle Einordnung und keine Steuer, Rechts oder Anlageberatung. Für Ihre Situation sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung, einem Notar oder einer unabhängigen Finanzberatung. Die genannten Anbieter haben für diesen Text nichts bezahlt, Partnerlinks enthält er nicht. Quellen: § 16 ErbStG, § 13 ErbStG, § 19 ErbStG, § 30 ErbStG, § 528 BGB, § 529 BGB, § 2325 BGB. Alle Angaben ohne Gewähr. Unsere Texte entstehen mit KI Unterstützung in fünf redaktionellen Stimmen und werden von Herausgeber Lars Laschinski verantwortet. So arbeiten wir

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