Wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen?
Das Stadtjugendamt München empfiehlt 2026 für Grundschulkinder 2 bis 4 Euro pro Woche, für 10 und 11 Jahre 15 bis 25 Euro im Monat und für 16 und 17 Jahre 40 bis 60 Euro. Wichtiger als die Höhe: regelmäßig zahlen, nicht als Strafe kürzen und das Kind selbst entscheiden lassen.

Taschengeld ist das erste Geld, das ein Kind selbst verwaltet. Wer es regelmäßig und ohne Bedingungen bekommt, lernt, dass Geld begrenzt ist und dass sich Warten lohnen kann. In einer Umfrage von DKB und Civey unter 2.005 Eltern vom Januar 2026 bekamen 62 Prozent der Kinder weniger Taschengeld, als die gängigen Empfehlungen vorsehen.
Die Taschengeldtabelle 2026
Das Stadtjugendamt München gibt eine Empfehlung heraus, die auf Werten des Deutschen Jugendinstituts beruht. Stand Juli 2026:
- 6 und 7 Jahre: 2 bis 3 Euro pro Woche.
- 8 und 9 Jahre: 3 bis 4 Euro pro Woche.
- 10 und 11 Jahre: 15 bis 25 Euro im Monat.
- 12 und 13 Jahre: 20 bis 30 Euro im Monat.
- 14 und 15 Jahre: 25 bis 45 Euro im Monat.
- 16 und 17 Jahre: 40 bis 60 Euro im Monat.
- Ab 18 Jahren: 55 bis 75 Euro im Monat.
Ab wann und wie oft
Ein festes Mindestalter gibt es nicht. Die Tabelle beginnt mit 6 Jahren, also mit der Schule. Laut der Umfrage von DKB und Civey bekommen 29 Prozent der Kinder schon vor dem sechsten Geburtstag Taschengeld. In der Grundschulzeit empfiehlt das Jugendamt eine wöchentliche Auszahlung, danach eine monatliche. Eine Woche ist für kleine Kinder leichter zu überblicken als ein Monat.
Vier Regeln, die mehr bewirken als die Höhe
- Regelmäßig und pünktlich: Das Geld kommt, ohne dass das Kind danach fragen muss.
- Keine Strafe, keine Belohnung: Das Jugendamt rät davon ab, Taschengeld als Strafe zu kürzen oder für gute Noten und Hilfe im Haushalt zu zahlen. Größere Extraarbeiten, etwa im Garten, dürfen extra bezahlt werden.
- Freie Verfügung: Das Kind entscheidet selbst, wofür es das Geld ausgibt. Ein Fehlkauf gehört zum Lernen dazu.
- Keine ständigen Vorschüsse: Wer immer wieder vorstreckt, nimmt dem Kind die wichtigste Erfahrung: Wenn das Geld weg ist, ist es weg.
Was rechtlich gilt: der Taschengeldparagraf
Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Ab sieben Jahren sind Käufe wirksam, die das Kind mit Geld bezahlt, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde, auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern (§ 110 BGB). Voraussetzung ist, dass das Kind sofort und vollständig bezahlt. Ratenkäufe und Abos mit laufenden Zahlungen fallen deshalb in der Regel nicht darunter.
Budgetgeld für ältere Kinder
Ab etwa 12 Jahren schlägt das Jugendamt Budgetgeld vor. Eltern und Kind beobachten dafür mindestens drei Monate lang wiederkehrende Ausgaben wie Kleidung, Handy oder Essen außer Haus. Den Durchschnitt bekommt das Kind als festen Monatsbetrag und plant damit selbst. Schulbedarf gehört nicht hinein.
Das eigene Konto
Ab dem 12. Geburtstag empfiehlt das Jugendamt, über ein kostenloses Girokonto auf Guthabenbasis nachzudenken und das Taschengeld dorthin zu überweisen. Laut DKB und Civey bekommen bisher 64 Prozent der Kinder ihr Taschengeld bar, 17 Prozent per Überweisung. Wer ein Handy hat, braucht außerdem eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter und Grenzen für In App Käufe.
Wenn Großeltern Geld schenken
Geldgeschenke von Großeltern oder Paten werden nicht auf das Taschengeld angerechnet, rät das Jugendamt. Besprechen Sie mit dem Kind, was damit passiert: ausgeben, sparen oder einen Teil für ein größeres Ziel zurücklegen. Für größere Beträge kann ein Sparplan auf den Namen des Kindes passen: ETF Sparplan für Kinder: Was 18 Jahre bewirken können.
Häufige Fragen
Wie viel Taschengeld bekommt ein zehnjähriges Kind?
Das Stadtjugendamt München empfiehlt für 10 und 11 Jahre 15 bis 25 Euro im Monat (Stand Juli 2026).
Ab welchem Alter sollten Kinder Taschengeld bekommen?
Ein festes Mindestalter gibt es nicht. Die Empfehlungen beginnen mit dem Schulalter: 2 bis 3 Euro pro Woche für 6 und 7 Jahre.
Darf man Taschengeld als Strafe kürzen?
Verboten ist es nicht, Jugendämter raten aber davon ab. Konsequenzen sollten zum Fehlverhalten passen, etwa eine Entschuldigung oder Wiedergutmachung.
Was dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld kaufen?
Ab sieben Jahren sind Käufe wirksam, die das Kind sofort mit seinem Taschengeld bezahlt (§ 110 BGB). Ratenkäufe und Abos mit laufenden Zahlungen gehören in der Regel nicht dazu.
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